Aktivierungshilfen für Jüngere
Maßnahmen der Aktivierungshilfen stellen ein niederschwelliges Angebot im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung dar.
Sie richten sich an Jugendliche, die auf andere Weise nicht für eine berufliche Qualifizierung motiviert werden können. Sie haben sich an der Zielsetzung „Heranführung und Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem“ zu orientieren.
Wer kann Ah in Anspruch nehmen?
Jugendliche bzw. junge Erwachsene unter 25 Jahren, die
- vielfältige und schwerwiegende Hemmnisse insbesondere im Bereich Motivation/Einstellungen, Schlüsselqualifikationen und sozialer Kompetenzen aufweisen und auf andere Weise nicht erreicht werden können, um sie für eine berufliche Qualifizierung zu motivieren und schrittweise heranzuführen,
- die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben,
- über keine berufliche Erstausbildung verfügen und
- wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese Förderung nicht bzw. noch nicht eingegliedert werden können.
Wie wird Ah umgesetzt?
Die Heranführung und Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem soll im Maßnahmeverlauf vorrangig durch intensive Sozial- und Netzwerkarbeit sowie die Einbindung der Teilnehmer in projektbezogenes Arbeiten erreicht werden.
Der Bildungsträger hält folgende Förderangebote vor, die abgestimmt auf den individuellen Förderbedarf der Teilnehmer eingesetzt werden:
- Berufsorientierung
- Suchtprävention
- Schuldenprävention
- Grundlagen gesunder Lebensführung
- Sprachförderung
- Allgemeiner Grundlagenbereich
- Bewerbungstraining
- Betriebliche Erfahrungen
Während der gesamten Maßnahme erfolgt eine sozialpädagogische Begleitung.
Was kostet Ah?
Für den Teilnehmer entstehen keine Kosten.
Wo kann ich mich über eine Maßnahme der Ah informieren?
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Agentur für Arbeit.