Zulassung zur Externenprüfung
An- oder Ungelernte Arbeitnehmer(-innen), die langjährig im Beruf beschäftig sind, könnnen unter bestimmten Umständen zur Abschluss- bzw. Gesellenpüfung zugelassen werden.
Weitere Auskünfte dazu erhalten Sie bei der IHK und der Kreishandwerkerschaft
Mehr Informationen bei:
Handwerkskammer Region Stuttgart
Volker Süßmuth