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Zulassung zur Externenprüfung

An- oder Ungelernte Arbeitnehmer(-innen), die langjährig im Beruf beschäftig sind, könnnen unter bestimmten Umständen zur Abschluss- bzw. Gesellenpüfung zugelassen werden.

 


Weitere Auskünfte dazu erhalten Sie bei der IHK und der Kreishandwerkerschaft

 

Mehr Informationen bei:

Handwerkskammer Region Stuttgart

Volker Süßmuth

v.suessmuth(at)hwk-stuttgart.de