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Im Landkreis Esslingen gibt es zahlreiche Angebot zum Thema Qualifizierung, die für verschiedene Zielgruppen konzipiert sind.
Maßnahmen, die Sie dabei unterstützen, sich auf eine Berufsausbildung vorzubereiten.
Maßnahmen, die Sie in die Lage versetzen, einen Arbeitsplatz zu finden.
Maßnahmen, die Menschen mit Migrationshintergrund helfen, die notwendigen Sprachkenntnisse für die Berufsausübung zu erlangen.
Oder auch Maßnahmen für ältere Arbeitssuchende, die sie fit für die aktuellen Notwendigkeiten am Arbeitsmarkt machen.
Dies sind nur Beispiele für verschiedene Angebote, die die Projektpartner der Fachkräfteinitiative im Landkreis Esslingen anbieten.
Hier folgend sind einzelne Qualifizierungsangebote aufgelistet. Sollten Sie einen interessanten Punkt finden, klicken Sie auf die Links und Sie erhalten mehr Informationen.
Selbstverständlich können Sie sich auch direkt an die Agentur für Arbeit wenden, die Ihnen gerne weiterhilft.
Maßnahmen und Angebote
WeGeBAU
Die Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist grundsätzlich Aufgabe der Unternehmen und Beschäftigten selbst. Nach wie vor werden die Chancen und Risiken am Arbeitsmarkt aber entscheidend von der Qualifikation bestimmt. Gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tragen das mit Abstand größte Arbeitsmarktrisiko, ihre Beteiligung an Weiterbildung ist dennoch gering.
Seit 2006 stehen der Agentur für Arbeit zur Unterstützung der Qualifizierungsförderung von Beschäftigten im Rahmen eines speziellen Programms zusätzliche Mittel im Haushalt für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verfügung.
Zielgruppe des Programms sind geringqualifizierte Beschäftigte und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Die Förderung soll dabei eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen.
Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden.
Der Arbeitnehmerin / dem Arbeitnehmer können die notwendigen Lehrgangskosten ganz oder teilweise erstattet werden. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den zusätzlich entstehenden übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten) gewährt werden.
Mehr Informationen zur Maßnahme erhalten Sie hier.
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Auskünfte erteilt die Agentur für Arbeit