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Informationen für Arbeitgeber
Die Suche nach geeignetem Personal ist häufig mit hohem Zeitaufwand verbunden und wird zukünftig zunehmend aufwändiger. Immer mehr Fachkräfte gehen in Rente und die Zahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger nimmt stetig ab.
Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu Angeboten und Maßnahmen im Landkreis Esslingen, die Unternehmen, Betriebe und Institutionen dabei unterstützen, geeignetes Personal zu finden.
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
Mit ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) sollen förderungsbedürftigen jungen Menschen die Aufnahme, Fortsetzung sowie der erfolgreiche Abschluss einer erstmaligen betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen ermöglicht und Ausbildungsabbrüche verhindert werden. Es besteht die Möglichkeit der Förderung einer Zweitausbildung mit abH, sofern diese zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist.
Zusätzlich sollen förderungsbedürftige jungen Menschen mit ausbildungsbegleitenden Hilfen unterstützt werden, die nach dem Abbruch einer betrieblichen Berufsausbildung eine weitere betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung nicht beginnen können oder nach erfolgreicher Beendigung einer mit abH geförderten betrieblichen Berufsausbildung ein Arbeitsverhältnis nicht begründen oder festigen können.
Auszubildende, die bereits eine Berufsausbildung absolviert haben und deren Abschluss der zweiten Berufsausbildung für ihre dauerhafte berufliche Eingliederung erforderlich ist und denen eine vorzeitige Lösung des Berufsausbildungsverhältnisses droht, können ebenfalls ausbildungsbegleitende Hilfen erhalten.
Für lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen in einer Einstiegsqualifizierung sollen ausbildungsbegleitende Hilfen die erfolgreiche Absolvierung der Einstiegsqualifizierung ermöglichen und die Chancen auf einen Übergang in eine sich anschließende Berufsausbildung verbessern.
Hilfestellung gibt es bei:
- Lücken und Lernschwierigkeiten in der Fachtheorie und Fachpraxis
- Sprachproblemen
- Problemen im sozialen Umfeld
- Problemen im Betrieb
- Problemen mit Prüfungen
Wer kann abH in Anspruch nehmen?
Förderungsbedürftig sind lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Auszubildende, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne die Förderung eine Berufsausbildung bzw. Einstiegsqualifizierung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können.
Förderungsbedürftig sind auch Auszubildende, bei denen ohne eine Förderung ein Abbruch ihrer Ausbildung droht.
Wie wird abH umgesetzt?
- in kleinen Lerngruppen oder in Einzelunterricht
- der regelmäßige Stütz- und Förderunterricht umfasst 3 bis 8 Stunden wöchentlich
- in der Regel außerhalb der betrieblichen Ausbildungszeiten
Was kostet abH?
Für den Teilnehmer entstehen keine Kosten.
Wo kann ich abH beantragen?
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den vom Jobcenter und der Agentur für Arbeit beauftragten Bildungsträger:
Internationaler Bund (IB)
Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.
Link Ausbildungsbegleitende Hilfen
Bildungszentrum Esslingen
Martinstraße 42-44
73728 Esslingen
Tel: 0711/365 413-0
Ansprechpartnerin: Roswitha Mästling DW-36
Roswitha.Maestling(at)ib.de
www.internationaler-bund.de
Bildungszentrum Kirchheim
Frau Gabriele Förstner
Jesinger Str. 1
73230 Kirchheim
Telefon +49-7021-8045560
BZ-Kirchheim(at)internationaler-bund.de
Bildungszentrum Leinfelden-Echterdingen
Frau Anette Lebek
Nelkenstr. 1
70771 Leinfelden-Echterdingen
Telefon +49-711-84956980
BZ-esslingen(at)internationaler-bund.de
Bildungszentrum Nürtingen
Frau Roswitha Mästling
Hohes Gestade 11
72622 Nürtingen
Telefon +49-7022-21 24 64
BZ-Nuertingen(at)internationaler-bund.de
Mehr Informationen dazu erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit.