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Sie haben Ihre Wurzeln im Ausland, sind arbeitslos oder arbeitssuchend? Benötigen Sie Rat oder sind Sie an einer Höherqualifizierung interessiert? Sie sind Meister, Techniker oder Absolvent einer Hochschule?
Im Landkreis Esslingen sind Sie auch willkommen, wenn Ihre Wurzeln nicht in Deutschland liegen.
Ihre Kenntnisse, Fähigkeiten, Arbeitserfahrung und Einsatzbereitschaft werden von den Unternehmen unserer Region geschätzt und gefördert.
Die Partner der Fachkräfteinitiative
bieten Maßnahmen und Angebote, die Ihnen den (Wieder-)Einstieg am Arbeitsmarkt unterstützen.
Neben Integrationskursen und der Vermittlung von Sprachkenntnissen gibt es Möglichkeiten zur staatlichen Aus- und Weiterbildungsförderung, wie zum Beispiel die Berufsausbildungsbeihilfe, die Bildungsgutscheine oder auch das Meister-BAföG.
Darüber hinaus bieten die genannten Einrichtungen und Organisationen verschiedene Nachqualifizierungsangebote sowie Unterstützung bei der Anerkennung von Bildungsabschlüssen, die Sie im Ausland erworben haben.
Einige der Angebote finden Sie hier aufgeführt. Klicken Sie einfach auf die Maßnahme, die Sie interessiert und Sie erhalten mehr Informationen.
Maßnahmen und Angebote
FIM (Flüchtlingsintegrationsmaßnahme nach dem Integrationsgesetz) und Ehrenamtliche Tätigkeit für Asylbewerber nach §5 AsylbewLG
In den ersten drei Monaten ihres Hierseins haben AsylbewerberInnen ein absolutes Beschäftigungsverbot, wenn sie in der Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises untergebracht sind (In einer Erstaufnahmeunterkunft sind es sechs Monate).
Danach dürfen sie zwar arbeiten, wenn die Ausländerbehörde zustimmt, aber es findet eine Vorrangprüfung statt. Diese Vorrangprüfung entfällt nach 15 Monaten.
Allerdings benötigen die AsylbewerberInnen immer noch die Zustimmung der Ausländerbehörde und der BA für eine Arbeitsaufnahme, auch wegen der Prüfung des Mindestlohns. Seit neuestem ist nach 15 Monaten auch eine Arbeit bei einer Zeitarbeitsfirma erlaubt.
FIM und §5 AsylbewLG
Wir bieten Arbeitsgelegenheiten , sogenannte FIM (Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen) in Absprache mit dem Landratsamt und der Agentur für Arbeit an.
Arbeitsumfang sind monatlich 130 Stunden, als Mehraufwandsentschädigung werden 0,80 Euro pro Stunde an die Teilnehmenden ausgezahlt.
Eine FIM dauert 6 Monate.
Weiterhin ist es möglich, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz §5 mitzuarbeiten, aber auch hier gilt nun der Mehraufwand von 0,80€ pro Stunde.
Zum Ausgleich bieten wir zweimal pro Woche das Sprachcafé nachmittags und ein Vermittlungcoaching für die AsylbewerberInnen an.
Kontakt und Ansprechperson:
Frau Katharina Braach
Esslinger Beschäftigungs-Initiative
Abteilung des Sozialunternehmens Neue Arbeit gGmbH Stuttgart
Industriestraße 8
73776 Altbach
E-Mail: katharina.braach(at)ebi-esslingen.de
Telefon: 07153 8209 70