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Sie haben Ihre Wurzeln im Ausland, sind arbeitslos oder arbeitssuchend? Benötigen Sie Rat oder sind Sie an einer Höherqualifizierung interessiert? Sie sind Meister, Techniker oder Absolvent einer Hochschule?
Im Landkreis Esslingen sind Sie auch willkommen, wenn Ihre Wurzeln nicht in Deutschland liegen.
Ihre Kenntnisse, Fähigkeiten, Arbeitserfahrung und Einsatzbereitschaft werden von den Unternehmen unserer Region geschätzt und gefördert.
Die Partner der Fachkräfteinitiative
bieten Maßnahmen und Angebote, die Ihnen den (Wieder-)Einstieg am Arbeitsmarkt unterstützen.
Neben Integrationskursen und der Vermittlung von Sprachkenntnissen gibt es Möglichkeiten zur staatlichen Aus- und Weiterbildungsförderung, wie zum Beispiel die Berufsausbildungsbeihilfe, die Bildungsgutscheine oder auch das Meister-BAföG.
Darüber hinaus bieten die genannten Einrichtungen und Organisationen verschiedene Nachqualifizierungsangebote sowie Unterstützung bei der Anerkennung von Bildungsabschlüssen, die Sie im Ausland erworben haben.
Einige der Angebote finden Sie hier aufgeführt. Klicken Sie einfach auf die Maßnahme, die Sie interessiert und Sie erhalten mehr Informationen.
Maßnahmen und Angebote
WeGeBAU
Die Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist grundsätzlich Aufgabe der Unternehmen und Beschäftigten selbst. Nach wie vor werden die Chancen und Risiken am Arbeitsmarkt aber entscheidend von der Qualifikation bestimmt. Gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tragen das mit Abstand größte Arbeitsmarktrisiko, ihre Beteiligung an Weiterbildung ist dennoch gering.
Seit 2006 stehen der Agentur für Arbeit zur Unterstützung der Qualifizierungsförderung von Beschäftigten im Rahmen eines speziellen Programms zusätzliche Mittel im Haushalt für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Verfügung.
Zielgruppe des Programms sind geringqualifizierte Beschäftigte und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Die Förderung soll dabei eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen.
Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden.
Der Arbeitnehmerin / dem Arbeitnehmer können die notwendigen Lehrgangskosten ganz oder teilweise erstattet werden. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den zusätzlich entstehenden übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten) gewährt werden.
Mehr Informationen zur Maßnahme erhalten Sie hier.
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Auskünfte erteilt die Agentur für Arbeit