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Perspektive ES - Schüler und Jugendliche
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Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)
Im Rahmen einer Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) soll lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten jungen Menschen, die auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen nicht in einem Betrieb ausgebildet werden können, ein Ausbildungsabschluss ermöglicht werden.
Es wird ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung - möglichst bereits nach dem ersten Ausbildungsjahr - angestrebt. Gelingt der Übergang nicht, wird die Ausbildung bis zum Abschluss außerbetrieblich fortgeführt.
Wer kann BaE in Anspruch nehmen?
Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen, die
- keine berufliche Erstausbildung haben,
- die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben,
- wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese Förderung eine betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen nicht beginnen können und deswegen auf eine außerbetriebliche Einrichtung angewiesen sind,
- Auszubildende, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, können ihre Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzen, wenn zu erwarten ist, dass die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Wie wird BaE umgesetzt?
Bei der BaE im kooperativen Modell findet die fachpraktische Unterweisung in Kooperationsbetrieben statt.
Neben der fachspezifischen Unterweisung erhalten die Auszubildenden:
- Stütz- und Förderunterricht in Fachtheorie, Fachpraxis und allgemeinbildenden Schulfächern
- gezielte Prüfungsvorbereitung
- Beratung und Unterstützung bei Problemen
Was kostet BaE?
Für den Teilnehmer entstehen keine Kosten. Die Auszubildenden erhalten eine Ausbildungsvergütung.
Wo kann ich mich hinsichtlich einer BaE beraten lassen?
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Agentur für Arbeit.